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Aufwertung der Hausarztmedizin

Wir fassen untenstehend den Entscheid zu den vier wichtigsten Positionsbezügen der Argomed zusammen.

1. Einheitlicher Dignitätsfaktor für alle Leistungen 
Die Argomed-Ärzte hatten einen einheitlichen Dignitätsfaktor für alle Leistungen befürwortet, jedoch dazu aufgefordert, den Faktor beim bisherigen Durschnitt von 1.00 zu belassen, und nicht, wie vom Bundesrat angesetzt, bei 0.968. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurde der einheitliche Dignitätsfaktor vom BAG neu berechnet und leicht höher angesetzt.

2. Die Weiterführung der Zuschlagsposition für die hausärztliche Leistung 
Die in 2014 eingeführte Zuschlagsposition für hausärztliche Leistungen wird weiterhin beibehalten. Die stellt ein wichtiges Signal im Sinne der Grundversorgung dar. 

3. Leistungen in Abwesenheit des Patienten und damit assoziierte Limitationen 
Die Leistungen in Abwesenheit des Patienten hätten neu auf maximal jeweils 30 Minuten alle 3 Monate pro Patient beschränkt werden sollen. Die Argomed-Ärzte hatten sich dezidiert gegen diese Massnahme gestellt und gefordert, dass diese Limitationen fallen gelassen werden, oder dass alternativ eine neue Position geschaffen wird, die die aufwendigen Behandlungspfade bei chronisch kranken Menschen entsprechend abbilden kann. Es ist sehr erfreulich, dass aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wichtige Anpassungen vorgenommen und die Limitationen für einzelne Patientengruppen gelockert wurden. So werden für Kinder unter 6 Jahren und für Personen über 75 Jahren, bei denen erfahrungsgemäss ein höherer Bedarf besteht, die Limitationen wie bisher bei 60 Minuten pro Quartal belassen. Auch für Patienten mit komplexen Erkrankungen kann die Limitation nach Absprache mit den Versicherern auf 60 Minuten verdoppelt werden. 

4. Umwandlung der hausärztlichen Untersuchung in eine reine Zeitleistung 
Gemäss Anpassung durch den Bundesrat soll die bisher als Pauschale verrechnete, hausärztliche körperliche Untersuchung in eine reine Zeitleistung umgewandelt werden. Der Bundesrat hält an dieser Massnahme fest, da die Untersuchungen nicht homogen und die Behandlungsdauer je nach Patient/-in und Leistungserbringer unterschiedlich seien. Die Argomed-Ärzte hatten diese Massnahme kritisiert, da sie zu einer Abwertung der hausärztlichen Leistung führt und damit das Kernstück der Sprechstunde - Anamnese, Untersuchung und Beratung des Patienten - untergräbt. Hier muss also weiterhin Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Wir bleiben dran!

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