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Kostenübernahme der Analyse auf SARS-CoV-2

Der Bund übernimmt ab dem 25. Juni 2020 neu auf Grundlage der aktualisierten Beprobungsstrategie des BAG für Personen, die mindestens eine Voraussetzung der Beprobungsstrategie erfüllen, die Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2.

Kriterien für die Beprobungsstrategie sind: 

  • Symptome einer aktuen Atemwegserkrankung (z. B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
  • Fieber ohne andere Ätiologie 
  • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
  • akute Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen ohne andere Ätiologie

Schema des BAG zur Kostenübernahme

Vergütung Analysen SARS-CoV-2

Die Primärsystemhersteller sind daran, die Abrechnung mit den Tarifen für die Leistungserbringer nachzurüsten. 

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