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Obligatorische Fortbildung im Strahlenschutz - «Röntgen Refresher»

Personen die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen sich entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden.

Vorlage für ein Aus- und Fortbildungskonzept
(für Fachpersonen mit eigener Röntgendiagnostik und für zuweisende Fachpersonen):

Die Betriebe müssen ein betriebsinternes Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. In diesem Konzept wird die Instruktion, die Ausbildung sowie die Fortbildung der betroffenen Mitarbeitenden geregelt. Zusätzlich müssen darin die unterschiedlichen Aufgaben im Betrieb und die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar und verbindlich festgelegt sein. Infos zur detaillierte Anleitung finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Die Bewilligungsinhaber bzw. die sachverständige Person ist verantwortlich für eine aktuelle Dokumentation dieser Fortbildungen und muss diese der Aufsichtsbehörde (BAG) auf Verlangen vorweisen können.

Für Fachpersonen mit eigener Röntgendiagnostik:
FachärztInnen der Allgemeinen Inneren Medizin, Kinder- und Jugendmedizin haben eine Fortbildungspflicht von 4 Unterrichtseinheiten alle 5 Jahre. Das medizinische Personal hat eine Fortbildungspflicht von 8 Unterrichtseinheiten alle 5 Jahre.

Es gibt verschiedene Formen von Fortbildung: Es muss nicht unbedingt ein externer Kurs damit verbunden sein, sondern es werden auch interne Veranstaltungen oder Konferenzen und Seminare, bei denen der Strahlenschutz entsprechend thematisiert wird, als Fortbildung akzeptiert. Beispiele möglicher Fortbildungen:

  • Unser Fortbildungsangebot – (physisch in Ihrer Praxis oder online)
  • Betriebsinterne Fortbildung
  • Praktische Fortbildungen
  • Fortbildungskurse in Strahlenschutzschule
  • Konferenz/Seminar mit Strahlenschutzinhalten (FMH/KHM/SVA)
  • Fortbildung innerhalb der Fachgesellschaft

Mehr Informationen zu den möglichen Fortbildungsarten finde Sie ebenfalls beim BAG.

Für zuweisende Fachpersonen:
Gemäss BAG besteht auch für Ärzte und Ärztinnen, welche lediglich radiologische Untersuchungen verordnen, ebenfalls eine Fortbildungspflicht. Die Fortbildung (in Selbstverantwortung) hat zum Ziel, Nutzen und Risiken bei der Anwendung ionisierender Strahlung zu beurteilen.

Kontakt

Caroline Fröhli

MPA/MPK-Botschafterin
Medizinische Praxiskoordinatorin
+41 56 483 03 33
Haben Sie Fragen?
argomed@argomed.ch  |  Tel. +41 56 483 03 33
Argomed Ärzte AG | Bahnhofstrasse 24 | CH-5600 Lenzburg
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