Mit dem TARDOC wird ärztliche Arbeit differenzierter abgebildet. Eine praktisch relevante Abgrenzungsfrage betrifft die Leistungsposition Studium von Fremdakten in Abwesenheit des Patienten einerseits und die Konsultation, erste 5 Minuten andererseits.

Vanessa Federer
Praxis- und Tarifberatung, vanessa-federer.ch
Bei den Tarifpositionen Ärztliche Konsultation, erste 5 Minuten und Hausärztliche Konsultation, erste 5 Minuten hält die medizinische Interpretation unter anderem fest, dass die Leistung für die auf die Konsultation bezogene, unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht beziehungsweise entsprechende Akteneinträge gilt. Tarifarisch erfasst sind damit die kurze, konsultationsbezogene Vorbereitung und Nachbearbeitung im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Patientenkontakt.
Davon abzugrenzen ist das Studium von Fremdakten in Abwesenheit des Patienten. Nicht jede Akteneinsicht ist abrechenbares Fremdaktenstudium. Entscheidend ist, dass es sich nicht bloss um die unmittelbare Vorbereitung oder Nachbearbeitung einer Konsultation handelt, sondern um eine eigenständige ärztliche Beurteilungsleistung in Abwesenheit.
Die medizinische Interpretation beschreibt das Aktenstudium als patientenbezogenes Studium von Fremdakten, nämlich als Lesen und Beurteilen ausführlicher fremder Akten. Nicht darunter fällt das Lesen selbst verfasster Akten wie Befunde, Berichte oder Bildmaterial. Eingeschlossen ist auch das Studium dort zitierter Literaturstellen. Begründete Ausnahmen für das extensive Aufarbeiten von Eigenakten bleiben vorbehalten; dies ist zu dokumentieren und dem Kostenträger auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Eine automatische Verrechnung von Leistungen in Abwesenheit des Patienten für die Einsicht in eigene Dossiers ist nicht zulässig.
Die Abgrenzung erfolgt somit nach Inhalt, Umfang, Herkunft der Akten und zeitlich-sachlichem Zusammenhang. Das kurze Nachlesen der eigenen Krankengeschichte unmittelbar vor der Konsultation ist Teil der Konsultation. Das vertiefte Studium externer Unterlagen zur medizinischen Beurteilung ist demgegenüber als Leistung in Abwesenheit zu qualifizieren, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu beachten ist zudem, dass das Studium von Fremdakten bei ambulanten Pauschalen als zugeordnete Leistung geführt werden kann. In diesen Fällen ist zusätzlich zu prüfen, ob die Leistung im konkreten Behandlungskontext separat verrechnet werden darf oder durch die ambulante Pauschale bereits abgegolten ist.
Mit den neuen Rechnungsformularen wird diese Differenzierung für Patientinnen und Patienten sichtbarer. Dies erhöht die Transparenz und kann zu Rückfragen führen.
Tarifarisch massgebend ist nicht, an welchem Datum die Leistung für die Patientin oder den Patienten am plausibelsten erscheint, sondern wann sie tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung ist zum effektiven Leistungsdatum zu erfassen und mit einer entsprechenden Dokumentation zu hinterlegen.
Für die Praxis bedeutet dies: Die unmittelbar konsultationsbezogene Akteneinsicht und der direkte Akteneintrag sind Bestandteil der Konsultation. Das eigenständige, medizinisch notwendige Studium von Fremdakten in Abwesenheit ist demgegenüber separat abrechenbar, sofern es korrekt indiziert, zeitlich zutreffend erfasst und nachvollziehbar dokumentiert wird. Gerade bei Rückfragen von Patientinnen und Patienten ist diese Dokumentation zentral.
Bei korrekter Anwendung der Tarifposition lässt sich darlegen, dass es sich nicht um eine formale Zusatzverrechnung handelt, sondern um eine medizinisch relevante ärztliche Tätigkeit. Das sorgfältige Studium fremder Akten dient der Behandlungsqualität, der Patientensicherheit und einer fundierten ärztlichen Beurteilung. Es kommt damit unmittelbar der Patientin oder dem Patienten zugute. Entsprechend soll dieser tatsächlich erbrachte Aufwand, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch sachgerecht verrechnet werden können.
Tarif Akademie
Solche und weitere Abgrenzungs- und Anwendungsfragen werden auch gerne im Rahmen der Tarif-Akademie vertieft besprochen. Sie bietet Gelegenheit, konkrete Konstellationen aus der Praxis tarifarisch einzuordnen, Unsicherheiten zu klären und die korrekte Anwendung des TARDOC anhand praxisnaher Beispiele zu diskutieren. Weitere Informationen finden Sie unter Tarif-Akademie .






